penzion praga

Reklamationsablauf von Unterkunftsportal
www.pensionpraga.at

Art. I.
einleitende Bestimmungen

  1. Dieser Reklamationsablauf zeigt die Vorgehensweise bei der Geltendmachung von der Reklamation auf Produkte und Dienstleistungen, die der Betreiber seinen Kunden durch das Unterkunftsportal www.pensionpraga.at anbietet.
  2. Dieser Reklamationsablauf wird ausgegeben, um die Bedingungen für die Mängelhaftung der verkauften Produkte oder Dienstleistungen seitens des Betreibers zu sichern und um sie seitens der Kunden geltend zu machen.
  3.  Dieser Reklamationsablauf ist für den Kunden verpflichtend, seitdem er in ein Rechtsverhältnis mit dem Betreiber eintritt, das heißt ab dem Moment wann zwischen den Vertragsparteien jeder beliebige Rechtsakt ausgeführt wird.

Art. II.
Grundbedingungen der Reklamation

  1. Der Kunde ist verpflichtet das Produkt zu prüfen oder sich sorgfältig damit vertraut zu machen, was der angebotene Dienst spätestens nach dem Risiko der Beschädigung enthält. Es wird die Art des Produkts oder der Dienstleistung in Betracht gezogen.
  2. Der Betreiber gibt eine 24-Monate Produkt- oder Dienstgarantie, es sei denn es gibt spezifische Rechtsvorschriften oder eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien, die anders ergeben. Wenn es um eine gebrauchte Sache geht, können sich der Betreiber und der Kunde auf eine kürzere Gewährleistungsfrist vereinbaren, aber nicht kürzer als 12 Monate.
  3. Die Garantie beginnt für ihre Kunden mit dem Datum der Durchnahme von Produkten oder Dienstleistungen zu laufen.
  4. Der Betreiber ist verpflichtet dem Verbraucher einen Kaufbeleg (eine Rechnung / einen Kassenbeleg) zu geben.
  5. Wenn es beim gekauften Produkt oder bei der gewährten Dienstleistung einen Mangel während der Garantiezeit erscheint wird, hat der Kunde das Recht diesen Mangel zu reklamieren.
  6. Der Betreiber ist für die Mängel der verkauften Sache oder der gewährten Dienstleistung bei der Durchnahme von Kunden verantwortlich.

Art. III.
Ort und Weise des Vorbringens

  1. Wenn der Kunde schwerwiegende Mängel auf der Ware oder dem Dienst entdeckt, ist er verpflichtet, diese Mängel an den Betreiber zu melden, wobei der Betreiber diese Mängel beseitigen muss.
  2. Für die Zwecke der Reklamationsordnung wird als der Sitz der Betreiber die folgende Adresse verstanden: Frenštátská 333, 75661 Rožnov pod Radhoštěm, Tschechien. Die Reklamation kann man auch an der Rezeption der Pension Pragaan der Adresse Mittersiller Budesstrase 50, 5721 Piesendorf, Österreich geltend machen.
  3. Der Kauf der Waren oder Dienste wird vom Kunde durch die Kopie des Kaufbelegs von Waren/Diensten erwiesen, d.h. durch die Bestätigung aus der Registrierkasse, bzw. durch die Rechnung, andernfalls wird die Ware ohne Vorlegung von angehörigen Dokumente nicht für die Reklamation akzeptiert.
  4. Wenn es nicht möglich ist, die Reklamation unverzüglich zu erledigen und die Abhilfe zu schaffen, wird der Betreiber mit dem Beschwerdeführer ein Reklamationsprotokoll ausfertigen, in dem er Subjekten und Objekten der Reklamation markieren wird.
  5. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Kunden bei der Geltendmachung eine Bestätigung zu ausgeben.
  6. Für die Zwecke der Reklamationsordnung wird als die Bestätigung ein schriftlichesDokument verstanden, indem die Informationen über die Aufnahme der Reklamation für die Verarbeitung und die detaillierten Informationen über die Reklamation und über das weitere Verfahren werden.
  7. Der Betreiber ist verpflichtet, über die Erfüllung der Reklamation ein schriftlichesDokument spätestens bis 30 Tagen ab dem Datum der Geltendmachung herauszugeben.
  8. An der Rezeption muss während der Öffnungszeiten der vom Betreiber mit der Auslösung der Reklamationen beauftragte Mitarbeiter anwesend sein. 
  9. Der Betreiber oder der von ihm autorisierte Mitarbeiter ist verpflichtet, die Reklamation sofort, in komplizierten Fällen bis 3 Werktagen, zu erledigen. Diese Zeit enthält nicht die Zeit, die für die fachkundige Bewertung der Reklamation erforderlich ist. Abfertigung der Reklamation darf nicht länger als 30 Tage dauern.Nach dem Ablauf dieser Frist hat der Kunde/Verbraucher die gleichen Rechte, als ob es um einen Mangel handelte, der nicht beseitigt werden kann. Wenn der Betreiber die Reklamation nicht bis 3 Tage erkannt, ist er verpflichtet, das Produkt auf eigene Kosten zur fachkundigen Bewertung schicken.
  10. Nach der Verarbeitung der Reklamation wird vom Betreiber einen Bericht über die Reklamation erstellt und der Kunde/Verbraucher wird über die Verarbeitung der Reklamation per Telefon oder per E-Mail kontaktiert.
  11. Der Betreiber ist verpflichtet, eine Evidenz über die Reklamationen führen und auf Antrag des Aufsichtsorgans in sie hineinsehen muss er sie vorlegen. Die Evidenz muss die Informationen über Datum der Reklamationsanwendung, Datum und Art der Auslösung der Reklamation beinhalten.

 

Art. IV.
Zeitdauer für die Durchsetzung der Reklamation

  1. Ansprüche wegen Mängeln von Waren müssen innerhalb des Garantiezeitraums angewendet werden, andernfalls werden sie verfällt.
  2. Rechte von der Mängelhaftung muss der Käufer bei dem Verkäufer ohne unnötige Verzögerung nach Entdeckung, spätestens jedoch bis Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend machen.
  3. Eine solche Erweiterung mit einer weiteren Nutzung des Produktes kann eine Vertiefung der Mängel oder Verschlechterung der Ware verursachen und kann einen Grund der Abweisung der Reklamation darstellen.
  4. Wenn die Reklamation durch Reparatur der Ware abgetan wird, wird die Garantiezeit um die vom Gesetz definierte Garantiezeit auf dem Teil des Erzeugnisses, für den die Reparatur gemacht wurde.
  5. Wenn die Reklamation durch den Austausch des mangelhaften Erzeugnisses für einneues ausgelöst wird, beginnt eine neue vom Gesetz definierte Garantiezeit nach dem Erhalten des Erzeugnisses zu laufen.

Art. V.
Reparierbare Mängel

  1. Reparaturen, die reparierbar sind, sind diejenigen, die nicht die Funktion, das Aussehen und Qualität des Produktes verändern und das Produkt wird vollständig funktioniert.
  2. Wenn es um den Mangel, den man eliminieren kann, geht, hat der Kunde das Recht auf die kostenfreie, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung.
  3. Der Betreiber kann immer statt der Mängelbeseitigung die mangelhafte Sache für die nicht mangelhafte austauschen, wenn es dem Kunden schwerwiegende Probleme verursacht.

Art. VI.
Mängel, die nicht repariert werden können

  1. Der nicht reparierbare Mangel ist der Mangel, der der Verwendung des Produkts hindert und den man nicht aus technischer Sicht eliminieren kann, seine Beseitigung unzweckmäßig ist, bzw. derselbe Mangel sich wiederholen wird, d.h. noch 2 Mal.
  2. Wenn es um den Mangel, der nicht repariert werden kann und der der ordnungsgemäßen Verwendung hindert, geht, har der Kunde das Recht auf einen Austausch der Sache oder hat er das Recht vom Vertrag zurücktreten.
  3. Wenn die Beschaffenheit des nicht reparierbaren Mangels der ordnungsgemäßen Verwendung der Sache als die Sache ohne Mangel (z.B. ästhetische Mängel) nicht hindert, hat der Kunde Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass aus dem Kaufpreis des Produkts. Bei der Gewährung von Rabatten wird die Beschaffenheit des Mangels, Grad und Art der Abnutzung des Produkts, Dauer seiner Benutzung und Möglichkeiten seiner weiteren Verwendung in Betracht gezogen.

Art. VII.
Gemeinsame Bestimmungen der Artikel V und VI.

  1. Sobald der Kunde einige der Rechten der Mängelhaftung geltend macht, d.h. er hat seine Auswahl gemacht und einen der möglichen Rechte geltend gemacht hat, wird er mit diesem Willen Ausdruck gebunden und kann nicht den Auswahl des applizierten Rechtes eigenmächtig ändern, wenn er mit dem Betreiber nicht anders vereinbart.

 

Vranov nad Topľou am 17/07/2015.

LÁZY Rožnov spol. s r.o. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Jiří Zeman, Geschäftsführer